Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande.
Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des
Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung).
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit
dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder
vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder
Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
~ Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültigen Preisliste Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und
liegen zwischen Vertragsschluß und Leistungserbringung mehr als 4
Monate, ist das Hotel berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen Falls ein
Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann
das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen,
sofem nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren
entgangenen Gewinn nachweist
3. Reservierungen -auch solche zugunsten eines Kunden, der
Reiseveranstalter ist-, die zunächst nur das Hotel binden (Optionen),
wandeln sich in feste Buchungen um, wenn der Kunde nicht innerhalb der
im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist den Rücktritt von der
Reservierung erklärt Ist keine Frist vereinbart worden, kann der Rücktritt
spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich
beim Hotel eingehend) erklärt werden.
~ Für gebuchte bzw angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch
dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552
BGB) Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei Übernachtung
mit oder ohne Frühstück 10%, bei Speisen und Getränken 40%, bei
Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe)
25% des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung (d.h.
für Konferenz-, Bankett- und sonstige Räume, für zusätzliche Leistungen,
insbesondere Beköstigungen = Veranstaltungen) bestimmt der Zeitpunkt der
Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene
Vergütung. Diese erbibt sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels sowie
dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren
Schadens vorbehalten
5, Der Kunde hat dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer spätestens zwei
Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung
mitzuteilen Kommen dann weniger Teilnehmer, hat der Kunde nach der
mitgeteilten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird
gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.
6 Bei Veranstaltungen, die über dem vertraglich vereinbarten Zeitraum,
anderenfalls über 23 Uhr, hinausgehen, kann das Hotel zusätzliche
Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal,
berechnen
7. a) Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen.
b) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post und
Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch -gegen Entgeld
-die Nachsendung derselben
c) Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko
und Kosten des Kunden nachgesandt Das Hotel bewahrt die Sachen sechs
Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach
werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen
Fundbüro übergeben
d) Jedwede Haftung des Hotels nach a) -c) ist ausgeschlossen.
0 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels.
n Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich
das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu
sorgen. Unabhängig von Ziff 7 und §§ 701 ff BGB haftet das Hotel nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der
Hotelgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine
Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung
oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige
Haftung des Hotels ist -abgesehen von den §§ 701 ff. BGB -betragsmäßig
auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist
beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung
des Vertrages. Dieses Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist
gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei
der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten
Handlungen.
10. Im Falle höheren Gewalt (Brände, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Hotel
nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der
Einflußsphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag
zurückzutreten, ohne daß dem Kunden ein Anspruch, zum Beispiel auf
Schadenersatz zusteht
11 Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer
eintreten, haftet der Kunde dem Hotel. sofern nicht der Schaden im
Verantwortungsbereich des Hotels liegt oder durch einen Dritten verursacht
wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom
Kunden nachzuweisen ist
12. Die Anbringung von Dekorationsmaterialoder sonstigen Sachen ist ohne
Einwilligung des Hotels nicht gestattet Diese Sachen müssen den örtlichen
feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen Wenn sie nicht sofort.
spätestens innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung,
abgeholt werden. erfolgt eine Lagerung im Hotel. wofür der Kunde eine
Gebühr in Höhe der Miete für den benutzten Raum schuldet.
13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der
Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die
Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die
Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben. insbesondere GEMA Gebühren.
Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu
entrichten.
14 Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen
von Dritten beschafft. handelt es im Namen und für Rechnung des Kunden;
er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der
Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der
Überlassung frei.
15. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich
nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber
eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine
Service-Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.
16. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbe Maßnahmen und Veröffentlichungen, die
einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen
zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten,
bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels Erfolgt eine
Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch
wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel das Recht.
die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziffer 4 der Allgemeinen
Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemesseneren Vergütung)
sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend
17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie
müssen am Abreisetag spätestens um 12.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. hat das Hotel das
Recht. gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne
dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann Der Kunde erwirbt
keinen Anspruch auf Bereitstelllung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber
nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz
im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
18. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; Verzug tritt mit Zugang der ersten
Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem
Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen. falls nicht das Hotel einen höheren
oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede
Mahnung nach Verzugs eintritt wird eine Mahngebühr von DM 10,-
geschuldet.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des Hotels.
20. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages
-einschließlich dieser Geschäftsbedingungen -unwirksam sein, beruht
dieses die Wirksamkeit der übrigen unverzüglich durch solche wirksamen
ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen
Landhotel Fetzer & Restaurant Lindenhof
Gaulsheimer Straße 14 + 19
55218 Ingelheim am Rhein
Hotel: +49 (6725) 3013-0
Restaurant: +49 (6725) 2920
E-Mail: info@fetzersgastro.de
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